Impressum
Musikschule Lill
Otterbach
Konrad-Adenauer-Str. 74
67731 Otterbach
Tel.: 06301-719121
Winnweiler
Alsenzstr. 108
67722 Winnweiler
Tel.: 06302-3864
E-Mail:
Web: www.musikschule-lill.de
Inhaber: Stephan Lill
Steuernummer: 19/104/30535
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der MUSIKSCHULE LILL statt.
- Der Unterricht findet einmal wöchentlich zur verabredeten Uhrzeit statt. Die Dauer des Unterrichts richtet sich entsprechend der Preisliste der MUSIKSCHULE LILL nach der Unterrichtsform (Einzelunterricht bzw. Gruppenunterricht mit der entsprechenden Anzahl der Schüler). Während der für das Bundesland Rheinland-Pfalz geltenden Schulferien, an beweglichen Ferientagen, sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
- Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung, Erstattung bzw. Wiederholung des Unterrichts.
- Bei ansteckenden, schweren und langwierigen Krankheiten des Schülers muss die Leitung der Musikschule unverzüglich benachrichtigt werden. Versäumt der Schüler wegen einer langwierigen Krankheit oder einer Kur den Unterricht, so wird nach Vorlage eines Attestes für den Zeitraum der Erkrankung keine Unterrichtsgebühr erhoben. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um den Zeitraum des ausgefallenen Unterrichts, dieser wird am Vertragsende angehängt.
- Der durch etwaige Verhinderung der Lehrkraft ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Der Schüler muss der Lehrkraft die Möglichkeit geben, den ausgefallenen Unterricht nachzuholen und ihm bei der Terminabsprache entgegenkommen. Bei mehrmaliger Absage seitens des Schülers entfällt sein Anspruch auf den Nachholunterricht. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht durch jeweils die gleiche Lehrkraft besteht nicht.
- Die Jahresgebühr ist im Voraus fällig. Die Jahresgebühr kann in 12 gleichen Teilen entrichtet werden. Die Teilbeträge sind jeweils bis zum 05. eines jeden Monats im Voraus fällig. Die Jahresgebühr geht von 38 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr aus. Gebühren fallen in der unterrichtsfreien Zeit und an Feiertagen nicht an und sind somit auch nicht in dem Jahresbetrag enthalten.
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann zum Ende eines laufenden Monats gekündigt werden, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Das ordentliche Kündigungsrecht steht beiden Vertragsparteien zu. Der MUSIKSCHULE LILL steht daneben ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dieses beendet das Vertragsverhältnis fristlos, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Schüler in seinem Verhalten oder in seiner Person Anlass zur Auflösung des Vertragsverhältnisses gibt. Bei einer außerordentlichen Kündigung von Seiten der MUSIKSCHULE LILL, hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung seines bereits im Voraus entrichteten Unterrichtsgebühr.
- Bei einer Reduzierung bzw. Auflösung einer Gruppe wird sich die Musikschule darum bemühen, eine neue Gruppe zu bilden. Sofern dies unter zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist, steht den Vertragspartnern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. An den Schüler ergeht dann eine entsprechende Kostenerstattung. Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
- Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Soweit eine dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrages im Übrigen nicht.
- Für den Unterricht gelten ausschließlich die oben genannten Bedingungen. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift, dass er auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist.
Vielen Dank an Chris Falk für die freundliche Bereitstellung seiner Bilder.
Diese Website wurde von Max Lill erstellt.